25.08.2017

Aufzugshaltestelle im Erdgeschoß des PII

Seit 18.August 2017 wird in Sachsen-Anhalt der nachträgliche An- und Einbau von Personenaufzügen mit einem Zuschuss gefördert.
Je Wohnung werden bis zu 10 T€ ausgezahlt. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Für den verbreiteten Plattenbautyp P2 beinhaltet die Förderrichtlinie eine Sonderregelung, welche konstruktionsbedingte Ausnahmen von den sonst verbindlichen Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zulässt.

iBBB hat für diesen Gebäudetyp eine Lösung entwickelt, bei der alle Wohnungen und das Kellergeschoss barrierefrei erreicht werden können.
Innerhalb der Wohnungen sind keine baulichen Veränderungen notwendig. Ein großer Vorteil!